Allgemeine Informationen
Kooperationspartner
Seit Sommer 2014 arbeite ich in enger Kooperation mit dem Kinderwunsch-Institut zusammen. Ich bin für die psychotherapeutische Beratung und Behandlung der „KiwipatientInnen“ zuständig und verantwortlich.
Seit Sommer 2013 habe ich den psychotherapeutischen Part für das OK-Institut Privatklinik Ragnitz übernommen.
Ich leite die psychotherapeutische ambulante Rehabilitation in Klein – und Großgruppen.
Kosten
Kassenleistung
Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) haben KlientInnen die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen. Die Kassen refundieren in diesen Fällen einen Teil des an PsychotherapeutInnen bezahlten Honorars.
Jedenfalls werden pro Behandlungseinheit (50 Min.) bis zu € 45 refundiert.
Zusatzversicherungen
Zusatzversicherungen übernehmen teilweise die Differenz zwischen Honorarforderung und Kassenzuschuss.
Amt für Jugend & Familie
Für Kinder- und Jugendpsychotherapie kann auch eine finanzielle Unterstützung über das Amt für Jugend und Familie beantragt werden.
Krankenschein
Es besteht auch die Möglichkeit, vollfinanzierte Psychotherapie (direkte Verrechnung mit der Kasse) in Anspruch zu nehmen.
Vollfinanzierte Psychotherapie bzw. Psychotherapie auf Krankenschein ist jedoch stark kontingentiert und steht daher nur unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung.
Gerne informiere ich Sie darüber.
Dauer und Rahmenvereinbarungen
Dauer
Die Abstände zwischen den einzelnen Sitzungen liegen etwa bei 2 bis 4 Wochen.
Bei Einzeltherapien sind fallweise wöchentliche Sitzungen indiziert.
Settings
Einzeltherapie Dauer 50 min
Paartherapie Dauer 90 min
Familientherapie Dauer 90 min
Rahmenvereinbarungen
Bereits vereinbarte Termine können 48 Stunden/2 Tage vorher abgesagt werden, ohne dass das Honorar in Rechnung gestellt wird. Bei zeitlich zu knapp abgesagtem Termin oder nicht abgesagtem Termin ist das Honorar für die versäumte Sitzung zu entrichten.
Bei Zuspätkommen ist in der Regel keine Verlängerung der Sitzungszeit möglich.
Die psychotherapeutische Behandlung unterliegt der gesetzlich geregelten Schweigepflicht.